Das neue Bundestagswahlrecht erklärt
von DH
Wenn der Bundestag 2025 neu gewählt wird, kommt erstmalig das neue Bundestagswahlrecht zur Anwendung. Künftig wird es - abgesehen von sehr unwahrscheinlichen Ausnahmefällen - genau 630 Bundestagsabgeordnete nach der Wahl geben. Dass diese Regelgröße eingehalten werden kann, liegt daran, dass Überhangmandate künftig nicht mehr entstehen. Wie das genau funktioniert, erklären Sven T. Siefken und Daniel Hellmann im nebenstehenden Video und in den untenstehenden Veröffentlichungen.
Der nächste Bundestag wird nach einem neuen Bundestagswahlrecht gewählt, das in zentralen Punkten vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. Was das BVerfG bestätigt und was es verworfen hat, beleuchtet Daniel Hellmann im zweiten IParl-Blickpunkt aktuell.
Veröffentlicht in: IParl Blickpunkt aktuell Nr. 2.
On July 30, 2024, the Federal Constitutional Court of Germany ruled that the highly contested electoral reform passed in early 2023 was by and large in line with the constitution. Some details were immediately revised by order of the Court, but the more fundamental changes to the electoral law were approved. This is in line with previous decisions, strengthening the element of proportional representation. Is this the end to a never-ending story of electoral reform?
Veröffentlicht vom American-German-Institute.
Seit mehr als 15 Jahren ist das Bundeswahlgesetz mittlerweile eine Dauerreformbaustelle. Nun hat der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen dessen bislang umfangreichste Reform beschlossen. Die Oppositionsfraktionen, allen voran CDU/CSU und Linke, üben mitunter harsche Kritik am neuen Gesetz. Aber was ändert sich durch die Reform, und was taugt sie? Es werden voraussichtlich künftig einzelne Wahlkreise ohne direktgewählte Abgeordnete auskommen müssen. Das heißt aber nicht, dass diese Wahlkreise und ihre Wähler nicht repräsentiert werden oder dass sich gar die Repräsentationsleistung des Bundestags dadurch verschlechtern muss. Ob hingegen die Streichung der Grundmandatsklausel ein notwendiger Reformschritt war, bleibt fraglich. Alles in allem kann man dem neuen Wahlgesetz aber bescheinigen, dass es viele Probleme, allen voran die Vergrößerung des Bundestags und negative Stimmgewichte, behebt.
Veröffentlicht in: IParl Blickpunkt aktuell Nr. 13.