von Daniel Hellmann
DOI: 10.36206/BP2024.01
Seit mehr als 15 Jahren ist das Bundeswahlgesetz mittlerweile eine Dauerreformbaustelle. Nun hat der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen dessen bislang umfangreichste Reform beschlossen. Die Oppositionsfraktionen, allen voran CDU/CSU und Linke, üben mitunter harsche Kritik am neuen Gesetz. Aber was ändert sich durch die Reform, und was taugt sie? Es werden voraussichtlich künftig einzelne Wahlkreise ohne direktgewählte Abgeordnete auskommen müssen. Das heißt aber nicht, dass diese Wahlkreise und ihre Wähler nicht repräsentiert werden oder dass sich gar die Repräsentationsleistung des Bundestags dadurch verschlechtern muss. Ob hingegen die Streichung der Grundmandatsklausel ein notwendiger Reformschritt war, bleibt fraglich. Alles in allem kann man dem neuen Wahlgesetz aber bescheinigen, dass es viele Probleme, allen voran die Vergrößerung des Bundestags und negative Stimmgewichte, behebt.
Sign up to receive updates, promotions, and sneak peaks of upcoming products. Plus 20% off your next order.