von Anastasia Pyschny, Maura Kratz und Sebastian Unsicker
DOI: 10.36206/BP2025.02
Die Kandidatenaufstellung für den Deutschen Bundestag ist ein mehrstufiger Prozess, der darüber entscheidet, welche Personen die Bürgerinnen und Bürger in das Parlament wählen können. Die vorgezogene Wahl am 23. Februar 2025 hat diesen Prozess zwangsläufig beeinflusst, da die Frist zur Einreichung der innerparteilichen Wahlvorschläge vorverlegt werden musste. Medial wurde diese Herausforderung für die Parteien kaum thematisiert. Dabei offenbaren Gespräche mit Vorstandsmitgliedern aus den Kreis- und Landesverbänden aller im Bundestag vertretenen Parteien sowie der FDP und dem BSW, dass mitunter Verfahrensänderungen im innerparteilichen Aufstellungsprozess notwendig wurden. Davon ausgenommen waren die mitgliederstärksten Parteien SPD und CDU.
Das Wichtigste in Kürze:
Vor der vorgezogenen Bundestagswahl wurde wenig über die Herausforderung der Parteien gesprochen, ihre Kandidatinnen und Kandidaten fristgerecht zu nominieren. Die Neuwahl hat sich wie folgt auf die Kandidatenaufstellung ausgewirkt:
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