DOI: 10.36206/BP2020.06
Zweiteilige Parlamentsstrukturen existieren ungefähr in der Hälfte aller europäischen Staaten. Obwohl Entscheidungen von Zweiten Kammern erhebliche Auswirkungen auf den politischen Prozess haben können, stehen sie nicht häufig im Mittelpunkt der Öffentlichkeit. Insbesondere ist wenig bekannt über die Frage, wie Repräsentation in Zweiten Kammern durch rechtliche Vorgaben vorstrukturiert wird. Dieser Lücke nimmt sich dieser Blickpunkt für den europäischen Raum an und fragt, wie Repräsentation in Zweiten Kammern verfassungsrechtlich normiert ist, welche Bestellungsmodi existieren, aber auch, welche Mindestaltervorgaben, Mandatsdauern, personellen Größen und Teilerneuerungsmöglichkeiten durch (in)direkte Wahlen vorgesehen sind. Zusätzlich interessiert, ob europäische Zweite Kammern mit auf bestimmte Bevölkerungsgruppen spezialisierter Repräsentation ausgestattet werden, um Repräsentationsdefizite der Ersten Kammern zu mildern. Zusammenfassend lässt sich ein erstes Bild europäischer Zweiter Kammern zeichnen, das nicht allen Erwartungen aus der Forschung entspricht.
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