von Wolfgang Zeh
DOI: 10.36206/BPaktuell.01
Die Vorbereitung und Durchführung der Berliner Wahlen vom September 2021 seien mit einer solchen Vielzahl von Wahlfehlern behaftet, dass sie vollständig für ungültig erklärt und wiederholt werden müssten, so das Berliner Verfassungsgericht. Inwiefern dieser Gerichtsentscheid als „Übergriff in korrekt erworbene Parlamentsmandate“ zu werten ist und ob die derzeitige Fehlerbehandlung womöglich mehr Schaden anrichtet als zu bewahren, diskutiert Wolfgang Zeh im neuen Blickpunkt aktuell.
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