Artikel 49.3 der französischen Verfassung

von Calixte Bloquet

DOI: 10.36206/BP2023.03.deu


Artikel 49.3 der französischen Verfassung ermöglicht der Regierung, Gesetzentwürfe annehmen zu lassen, ohne dass die Nationalversammlung zustimmen muss – eine Regelung, die immer wieder kommentiert wird. Ursprünglich nur selten genutzt, wurde der Artikel im letzten Jahr bemerkenswert oft angewendet und erhielt auch weite Medienresonanz, da er genutzt wurde, um im Frühling 2023 eine höchst kontroverse Rentenreform annehmen zu lassen. Dieser Blickpunkt befasst sich mit dem Verfahren und der Genese dieses Artikels und seiner bisherigen Nutzung durch unterschiedliche französische Regierungen. Es wird gefragt, warum dieser Artikel seit den Wahlen im letzten Jahr an so viel Relevanz gewonnen hat und welche Risiken für die parlamentarische Demokratie damit verbunden sind.

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